AGB
MARONE MARKETING
(nachfolgend bezeichnet mit „Agentur“)
Inh. Dipl. Betriebswirt (FH) Roland Negele.
§ I Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle Leistungen der Agentur gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nicht.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, auch für zukünftige und für nichtvertragliche.
3. Eventuellen AGB des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
§ II Angebot und Preise
1. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, falls nicht anders angegeben. Künstlersozialabgaben, Verwertungsrechte, Zölle oder sonstige Abgaben werden dem Kunden gesondert berechnet.
2. Es gilt die Preisliste der Agentur in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Preis die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich übersteigt.
3. Die Agentur ist berechtigt, die Leistung durch Dritte ausführen zu lassen.
4. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu berechnen. Erfolgt die Abrechnung nach Zeithonorar, ist die Agentur berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Zwischenabrechnungen vorzunehmen.
5. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet, externe Rechnungen Dritter offenzulegen.
§ III Nutzungsrechte
1. Der Kunde nutzt die von der Agentur erbrachten Leistungen (insbesondere Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Entwürfe, Ideen und Konzepte) ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
2. Soweit die Agentur Nutzungsrechte übertragen kann, erhält der Kunde das nur durch Abs. 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, einfache und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den für die Durchführung des Vertrages verwendeten Werken, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
3. Bedingung für die Rechteeinräumung nach Abs. 2 ist die vollständige Bezahlung aller Forderungen der Agentur im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag.
§ IV Haftung
1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Agentur unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten und für die Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet die Agentur nicht.
2. Die Haftungsbeschränkungen des Abs.1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ V Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfristen der Agentur werden in den Schranken des § IV der AGB für Neuware auf 12 Monate und für Gebrauchtware auf 0 Monate verkürzt.
2. Bei Mängeln an Neuware kann der Kunde die Nacherfüllung verlangen, wobei die Agentur die Wahl über die Art der Nacherfüllung hat. Ungeachtet dessen bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, beim Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, wenn der Mangel nicht unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sind in den Schranken des § IV ausgeschlossen.
3. Offensichtliche Mängel muss der Kunde der Agentur sofort nach Abnahme rügen und detailliert darlegen.
§ VII Sonstiges
1. Der Kunde stellt die Agentur von allen Schäden und allen Ansprüchen Dritter frei, die durch den Kunden (z.B. durch Verwendung mitgesandter Unterlagen) entstehen, entstanden sind oder entstehen könnten.
2. Unberechtigte Lastschriftrückgaben werden mit einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 zusätzlich zu den entstandenen Bankgebühren berechnet. Der Kunde kann jedoch einen geringeren Schaden nachweisen.
3. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden an Dritte hängt von der ausdrücklichen Zustimmung durch die Agentur ab.
5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
6. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Agentur und Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der Agentur örtlich zuständige Gericht, die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
© 2017 MARONE MARKETING, Inh. Roland Negele